Wer kann Reha-Sport nutzen?
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Reha-Sport kann grundsätzlich bei jeder beeinträchtigung von körperlichen Funtkionen genutzt werden. Für chronisch
Kranke Menschen, wie auch für Menschen die auf dem Weg sind, chronisch zu erkranken.
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Ob nach einer Postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen/physiotherapeutischem Behandlungen fördert der Rehasport durch
das weiterführende Training den Erfolg der Behandlung.
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Reha-Sport wird auf Ihre individuellen körperlichen sowie gesundheitlichen Bedürfnisse genaustends angepasst. Die Qualität wird
durch den Behinderten-Sportverband, die betreunden Ärtzte und die qualifizierten Übungsleiter gewährleistet. Art und Intensität des Rehabilitationssprots wird anhand der Verordnung in enger
Abstimmung zwischen den Ärtzten und den Übungsleitern bestimmt.
Wer kann daran teilnehmen?
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Reha-Sport darf von jedem niedergelassenen Artzt verordnet werden. Die Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3
und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Artzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten!
An wen muss ich mich wenden?
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Die Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger in der Regel von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden. Dazu
reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.
Welche Leistungen werden übernommen?
Sportliche Betätigung und regelmäßiges Training wird von den Krankenkassen als ergänzende Leistung zur Rehabilitation gefördert.
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Die Leistungen des Rehasport Karben e.V. sind von allen Kostenträgern (gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche
Unfallversicherungsträger, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte und die Träger der Kriegs opferversorgung) anerkannt und die Kostenübernahme
nach Bewilligung gesichert. Die Kostenträger übernehmen die Leistungen (Grundversorgung/ Basiskurs) nach den Rahmenvereinbarungen über den
Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01. Januar 2011.
Welche Kosten entstehen für mich?
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Die Grundversorgung/ Basiskurs ist beitragsfrei und bedarf keiner Vereinsmitgliedschaft. Der Verein übernimmt für Sie kostenfrei
die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
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Zur Nutzung der "Rehasport Karben" Programme ist die Mitgliedschaft im Verein Vorraussetzung. Der monatliche Vereinsbeitrag richtet
sich nach der gebuchten Leistung. Die Mitgliedschaft im Verein verlängert sich nach der Dauer der Rehamaßnahme um jeweils einen Monat, falls diese nicht bis zum 15. des
Vormonats schriftlich gekündigt wird. Möchte der Rehasportler nach der Maßnahme weiterhin am Kursprogramm teilnehmen, so erhöht sich der Beitrag entsprechend.
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Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an allen angebotenen Gruppen an der ausgewählten
Trainingsstätte des Vereins im Rahmen der 50 Übungseinheiten. Grundsätzlich steht der Verein allen offen. Jeder, der Gesundheitssport betreiben möchte, kann auch ohne Verordnung
Mitglied im Verein werden. So begleiten viele Lebenspartner, Eltern und Freunde die geförderten Mitglieder. Die hiefür zusätzlich anfallenden Kursgebühren erfragen Sie bitte vor Ort bei
den jeweiligen Leistungserbringern.
Wie beginnt der Rehasport?
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Vor dem Training erfolgt eine Anamnese und ein individueller Check, bei dem alle wichtigen Informationen und Daten für Ihr Training
aufgenommen werden. Daraus resultiert dann Ihr individueller Trainingsplan, den Sie dann bei Ihren Kurs- u. Gruppenterminen in Begleitung mit Ihrem Trainer umsetzen werden. Der
Einstieg in die einzelnen Kurse ist jederzeit möglich. Gerade nach einer Rehamaßnahme oder krankengymnastischen Behandlung stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den
Behandlungserfolg.